Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ einer Universität bzw. durch das Fachhochschulkollegium.
Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung in der Regel nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium.
Besondere Verfahren
Einige Studienabschlüsse können durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in einem vereinfachten Verfahren voll anerkannt werden. Solche Verfahren gibt es für bestimmte Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sowie von päpstlichen Universitäten. Hier ist das Anerkennungsverfahren für bestimmte Studienrichtungen auf Grund bilateraler Abkommen vereinfacht. In diesem Fall sind die Universitäten und Fachhochschulen nicht zuständig.
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der FachhochschuleKärnten übereinstimmen.