Gleichbehandlung und Vielfalt
Die FH Kärnten richtet seit ihrem Entstehen das Augenmerk darauf, ein kulturelles Klima zu pflegen, in dem Vielfalt und Gemeinsamkeit, Austausch und Dialog, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe, auch über Fächergrenzen hinweg, eine große Rolle spielen. 2005 wurde der Ausschuss für Gleichbehandlungsangelegenheiten eingerichtet, der dazu beiträgt, diesem Ansinnen Dynamik und Richtung zu verleihen.
Im Ausschuss für Gleichbehandlung arbeiten Mitarbeiter*innen aus allen Studien- und Servicebereichen der Hochschule zusammen und leisten eine fundierte Gender- und Diversitätsarbeit, die, auch von Lehre und Forschung angestoßen, in die Strukturen der FH Kärnten hineinwirkt.
In Anlehnung an die Charta der Vielfalt, welche von der FH Kärnten im Jahr 2015 unterzeichnet wurde, können Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Mitarbeiter*innen aller Organisationsebenen sowie aller Studierenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlicher Beeinträchtigung, ethnischer und nationaler Zugehörigkeit, Religion und sexueller Orientierung als Ziele der Hochschule gesehen werden.
Da Fragen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit immer mehr an Bedeutung gewinnen – in allen Organisationen und somit auch an Hochschulen – wurde 2016 zusätzlich eine Stelle für Gleichbehandlung an der FH Kärnten geschaffen, die eine Anlaufstelle für Mitarbeiter*innen, Studierende und (potentielle) Bewerber*innen in Fragen der Gleichbehandlung ist.
Die Stelle arbeitet unabhängig und weisungsfrei und kann daher einen vertraulichen und offenen Gesprächsrahmen anbieten.
Das Ziel des Ausschusses für Gleichbehandlung und des*der Beauftragten für Gleichbehandlung ist es, die Chancengleichheit in Studium, Wissenschaft, Lehre und im Berufsfeld der FH Kärnten allgemein voranzutreiben und Diskriminierungsprozessen entgegenzuwirken.
Chancengleichheit an der FH Kärnten bedeutet gleiche und gerechte Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle FH-Angehörigen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Behinderung/chronischer Krankheit, Alter oder sexueller Orientierung.
Für Studierende & Mitarbeiter*innen:
- Information und Aufklärung zu den Themen Gleichbehandlung und Chancengleichheit allgemein
- Beratung und aktive Unterstützung
- Interne Vernetzung mit zuständigen Abteilungen und enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Gleichbehandlungsangelegenheiten
Zur Weiterentwicklung der FH Kärnten:
- Vernetzung (z.B. FHK AG Gender Mainstreaming & Diversity Management)
- Projektvorschläge und -begleitung
- Recherche
- Verfügbarkeit von Wissen
Der*die Beauftragte für Gleichbehandlung trägt zur Sichtbarkeit von Vielfalt bei und berät und informiert zu Bereichen, in denen Menschen von Benachteiligung oder Ausgrenzung bedroht sein können wie beispielsweise:
- Behinderung
- Chronische Erkrankungen
- Barrierefreiheit
- Genderspezifische Themen
- Soziale Herkunft
- Ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung
- Altersspezifische Themen
- Sexuelle Orientierung
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit im Bereich Gleichbehandlung an der FH Kärnten sind das Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 7), das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (§§ 4a, 8, 8a, 9, 13a, 16, 16a, 19), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz (§§ 7b, 7d) und das Fachhochschul-Studiengesetz (§ 2).
Weitere wichtige Arbeitsgrundlagen sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 (AEMR), die UN-Frauenrechtskonvention 1979 (CEDAW) und die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 (UN-BRK).
Allgemeine Informationen zum Thema Gleichbehandlung:
- Österreichs digitales Amt
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/Seite.1860100.html - Weitere Links Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Thema Gender & Diversität für Hochschulen
- Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) – Frauensektion
- Frauen und Mädchen in die Technik
- FEMTech - Frauen in Forschung und Technologie
- w-fFORTE - Wirtschaftsimpulse von Frauen in Forschung und Technologie
- Austrian Society for Diversity
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- UN-Frauenrechtskonvention
- UN-Behindertenrechtskonvention

Kontakt

Maga. (FH) Christina Leitner-Intering
Beauftragte für Gleichbehandlung
+43 5 90500 4213
c.leitner-interingfh-kaerntenat
gleichbehandlungfh-kaerntenat
Hauptplatz 12
9560 Feldkirchen in Kärnten
Termine
- Die Beauftragte für Gleichbehandlung unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und beantwortet Ihre Fragen zu Gleichbehandlung, Diversität und Barrierefreiheit.
- Termine werden nach Vereinbarung an allen Standorten der FH Kärnten angeboten.
Ansprechpersonen an den Campussen oder Studiengängen

FH-Prof.in Mag.a Ursula Auer
Bauingenieurwesen & Architektur
Villacher Straße 1
+43 5 90500 5134
u.auerfh-kaerntenat


FH-Prof.in Mag.a Hofstätter Sabine
Engineering & IT
Primoschgasse 8-10
+43 5 90500 3116
s.hofstaetterfh-kaerntenat


FH-Prof.in DI Dr.in Ulla Birnbacher
Engineering & IT
Europastraße 4
+43 5 90500 2111
u.birnbacherfh-kaerntenat

FH-Prof.in Mag.a Dr.in Ursula Liebhart
Wirtschaft & Management
Europastraße 4
+43 5 90500 2441
u.liebhartfh-kaerntenat

FH-Prof.in MMag.a Dr.in
Kathrin Stainer-Hämmerle
Wirtschaft & Management
Europastraße 4
+43 5 90500 2401
k.stainer-haemmerlefh-kaerntenat