Erasmus+ Förderung

ERASMUS+ bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die zwischen 2 und 12 Monate im europäischen Ausland ein Praktikum absolvieren. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Pflichtpraktikum/Berufspraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt. Weiteres wird bei der Förderung auch nicht berücksichtigt, ob/wie viel der/die Studierende bei der Praktikumsstelle verdient.

Je nach Zielland betragen die Förderhöhen zwischen EUR 540,- und 640,- pro Monat (Stand 2022). Um eine zusätzliche Förderung für einen Sprachkurs kann beim International Relations Office angesucht werden.

Erasmus+ Teilnehmer/innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Fortbildungsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen.

Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Ablauf und Dokumente

Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle ist Aufgabe der/des Studierenden. Lehrkörper, die zuständigen KoordinatorInnen der Studiengänge sowie das International Relations Office unterstützen dabei natürlich gern.

Empfehlenswert ist es, die auf dem I-Laufwerk abgespeicherten Experience Reports durchzusehen (I:\ZSB\International\Experience Reports). Es handelt sich dabei um das Feedback von Studierenden, die bereits Praktika im Ausland absolviert haben. Weiteres können Online-Datenbanken wie zum Beispiel AIESECIAESTE, erasmusintern oder http://www.praxisnetwork.eu/ sehr hilfreich sein. 


Sobald Sie eine Praktikumsstelle haben, können Sie um das Erasmus+ Stipendium ansuchen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie dabei erfüllen:

  • Zusage für eine Praktikumsstelle - Es kann sich dabei um ein Pflichtpraktikum handeln oder um ein freiwilliges Praktikum, welches von der FH Kärnten anerkannt wird.
  • Aufenthaltsdauer zwischen 2 und 12 Monate.
  • Das Praktikum findet innerhalb der Europäischen Union, Lichtenstein, Norwegen, Island, Republik Mazedonien oder Türkei statt.
  • Zeitgerechte Abgabe aller notwendigen Dokumente beim International Relations Office.

Bewerbungsverfahren für das Erasmus+ Stipendium:

Alle notwendigen Dokumente und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Moodle Kurs. Die genauen Daten für die Einschreibung erhalten Sie vom International Relations Office. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an international(at)cuas.at um den Zugang zu erhalten.
Das International Relations Office benötigt die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen mindestens 6 Wochen vor Praktikumsantritt, um Sie rechtzeitig für das Stipendium nominieren zu können.
Das Erasmus Referat ist für Auszahlung des Stipendiums zuständig. Dieses sendet nach erfolgreicher Zuerkennung eine Nominierungs-E-Mail (FH E-Mail-Adresse checken!). Erst nach Unterzeichnung und Rücksendung des in diesem E-Mail mitgesendeten Vertrages kann es zur Auszahlung der ersten Raten kommen.

Im Erasmus+ Programm ist es ebenfalls möglich nach der Graduierung um finanzielle Unterstützung anzusuchen. Dies ist möglich, wenn zum Beispiel nach dem Abschluss ein Praktikum oder Traineeprogramm durchgeführt wird. Dabei müssen dieselben Voraussetzungen wie bei einem Erasmus+ Praktikum erfüllt werden (rechtzeitige Abgabe der Dokumente, Praktikum findet in einem teilnehmenden Partnerland statt, Mindestdauer). Jedoch sind folgende zusätzliche Faktoren zu beachten:

  • Die Nominierung für die Erasmus+ Förderung muss noch während des Studiums durchgeführt werden.
  • Das Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Graduierung abgeschlossen werden.
  • Während jedem akademischen Zyklus (Bachelor oder Master) besteht der Anspruch auf 12 Monate Erasmus+ Förderung insgesamt. Wurde bereits Erasmus+ gewährt, verringert sich der Förderungszeitraum. Beispiel: Wenn während des Bachelor Studiums Förderung für ein Auslandsstudium (3 Monate) und ein Auslandspraktikum (4 Monate) erhalten wurde, so bleiben noch 5 Monate Förderung für das Graduiertenpraktikum.
  • Das Graduiertenpraktikum verkürzt sich um jene Monate, welche bereits im letzten abgeschlossenen Studienzyklus (Bachelor oder Master) für ein Erasmuspraktikum und/oder-studienaufenthalt in Anspruch genommen wurden.

Sozial.EZA Praktikaprogramm - Afrika, Asien, Lateinamerika

Sollten Sie sich für ein Berufspraktikum in einem Land des globalen Südens interessieren, so haben Sie die Möglichkeit am österreichweiten "Sozial.EZA-Praktikaprogramm" teilzunehmen. Dieses Programm umfasst eine entsprechende fundierte Vor- und Nachbereitung für die speziellen Herausforderungen und Lernerfahrungen, die sich im Entwicklungszusammenarbeitskontext und im Bereich der Internationalen Sozialen Arbeit ergeben. Koordination und Betreuung erfolgen durch das an der FH Kärnten etablierte OSECA Büro [Siehe Forschung] (Office for Scientific and Educational Cooperation with African Partners).

Für EZA-Praktika gibt es Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Lisa Fian: L.Fian[at]fh-kaernten[dot]at

Hilfreiche Informationen

Im Study Abroad Handbook sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst und es werden auf die häufigsten Fragen Antworten gegeben.  Auch der Flyer für Auslands-Praktika kann hilfreich sein. In der ÖH Broschüre "Studieren im Ausland" finden sich ebenfalls viele hilfreiche Informationen.

FH Kärnten Studierende füllen nach Beendigung ihres Auslandsaufenthaltes einen Bericht aus. Darin enthalten sind Informationen über die Praktika-Stelle und über das Alltagsleben im Ausland. Die Berichte finden Sie auf dem I-Laufwerk unter I:\ZSB\International\Experience Reports.

Möglichkeiten für Stipendien und weitere finanzielle Unterstützung finden Sie im Bereich studentsLife.

Vor einem Auslandsaufenthalt sollten die eigenen Versicherungen genau durchgesehen werden: Was deckt die ÖH-Versicherung, welche Zusatzversicherung wurde bereits abgeschlossen, gibt es Mitversicherungen? Anschließend kann eine Entscheidung getroffen werde, welche Zusatzversicherungen noch benötigt werden. Bezüglich der Krankenversicherung können nähere Informationen hier gefunden werden.

Darüber hinaus empfehlen wir allen Studierenden für die Dauer des Auslandsaufenthalts den Abschluss einer Zusatzversicherung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an international[at]fh-kaernten[dot]at oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.