Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.

Benotung

Bewertung: Österreichisches System

Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:

Österreichische Beurteilung

Bewertung

1

SEHR GUT:
Hervorragende Leistungen

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler

3

BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler

4

GENÜGEND:
Leistung entsprechend den Minimalkriterien

Mit Erfolg teilgenommen

Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist.

5

NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit 

Ohne Erfolg teilgenommen

Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist.

Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:

  • "mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden": bei einer herausragenden Prüfungsleistung
  • "mit gutem Erfolg bestanden": bei einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistung
  • "bestanden": bei positiver Beurteilung
  • "nicht bestanden": bei negativer Beurteilung

Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.