Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Benotung
Bewertung: Österreichisches System
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
- "mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden": bei einer herausragenden Prüfungsleistung
- "mit gutem Erfolg bestanden": bei einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistung
- "bestanden": bei positiver Beurteilung
- "nicht bestanden": bei negativer Beurteilung
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.