Studierendenmobilitäten

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Die COVID-19 Krise hat auch spürbare Auswirkungen auf die aktuellen Mobilitäten. Dieses Semester haben viele Outgoing Studierende die Entscheidung getroffen, nach Österreich zurückzukehren und die Lehre der Partnerhochschule online zu verfolgen bzw. im Home Office das Auslandspraktikum fortzusetzen.

Alle Hochschulen zeichnen sich durch vielfältige Aktivitäten und Bemühungen für das nächste Semester aus, daher möchten auch wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen nochmals die Möglichkeiten einer Mobilität bzw. die wichtigsten Punkte darstellen. Falls Sie einen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) in der Covid/ Post Covid Zeit planen, sollten unbedingt Sie folgende Aspekte bei der Organisation berücksichtigen:

Die Entscheidung

  • Bevor Sie sich beim International Relations Office melden, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Studiengang! Die internationalen Koordinator*innen bzw. Praktikumsbetreuer*innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
  • Der persönliche Antritt einer Mobilität (Ort der Gastinstitution) geschieht mit Zustimmung der FH Kärnten, jedoch auf eigenes Risiko der Studierenden. Sollte eine Mobilität physisch angetreten werden und sich der/die Studierende in das Gastland begeben, so geschieht dies auf eigene Verantwortung.
  • Bitte berücksichtigen Sie auch die Organisation einer zusätzlichen Reise- und Krankenversicherung, welche auch in dieser speziellen Situation Versicherungsschutz für eventuell anfallende Kosten bietet.

Die Erasmus Förderung

  • Das IRO unterstützt Sie unter anderem bei der Organisation der Erasmus Förderung. In den teilnehmenden Partnerländern des Erasmusprogrammes, kann die reguläre Erasmusförderung bezogen werden: bei einem Auslandsstudium zw. € 360-460 und bei einem Auslandspraktikum zw. € 460-560 pro Monat je nach Zielland. Dafür ist ein zumindest zeitweiliger (mind. 1 Tag) physischer Präsenz an der Gastinstitution notwendig (Stand Mai 2020).
  • Das ERASMUS+ Programm umfasst alle teilnehmenden Länder der EU, sowie zusätzlich Lichtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien, die Türkei und Serbien. Bis Juni 2021 besteht noch die Möglichkeit nach Großbritannien zu gehen.

Auswahl des Ziellandes

  • Die aktuellen Reisewarnungen und Empfehlungen des Außenministeriums sind unbedingt zu beachten. Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen einzelner Länder bezüglich Ein- und Ausreise (wie z.B. Quarantäne nach der Einreise). Die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen (z.B. zusätzliche Unterkunftskosten, Kosten für den molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2) können nicht rückerstattet werden, da diese wissentlich in Kauf genommen werden sollten, wenn in der jeweiligen Situation eine Mobilität im Gastland angetreten wird.
  • Die verlängerten Bearbeitungszeiten der Visa- bzw. Aufenthaltstitelanträge sind auch zu beachten!
  • Sie sollten auch in Erwägung ziehen, dass die Rückreise nach Österreich/ins Heimatland im Falle eines erneuten Ausbruchs der Pandemie eventuell nicht möglich sein wird.
  • Das Gesundheitssystem bzw. angebotene Krankenversicherungen des Gastlandes sollen vor der Reiseantritt genauestens geprüft werden.

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, kontaktieren Sie das International Relations Office unter international[at]fh-kaertnen[dot]at und wir beraten Sie sehr gerne!