Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der/dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.

In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der/des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.

Wesentliche Pflichten der/des Studierenden: 

  • Persönliche Anwesenheit während der Lehrveranstaltungen
  • Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
  • Einzahlung des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags
  • Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Die FH Kärnten verpflichtet sich im Wesentlichen dazu, die Planung und Durchführung des jeweiligen FH-Studienganges in der Regelstudienzeit zu gewährleisten.

Weitere Vertragsinhalte:

  • Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
  • Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • Beendigung des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag wird Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, in zweifacher Ausfertigung zugesendet. Ein Exemplar des Ausbildungsvertrages wird unterschrieben an die FH Kärnten retourniert. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der Retournierung des Ausbildungsvertrages auch die fristgerechte Einzahlung des Studien- und ÖH-Beitrags als Voraussetzung.


Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:

FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz