Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der*dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.

In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der*des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.

Die Rechte und Pflichten der*des Studierenden im Überblick:

  • Besuch der Module bzw. Lehrveranstaltungen des gewählten Studiengangs
  • Inanspruchnahme und Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
  • Einzahlung des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags
  • Einhaltung datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben

Der Ausbildungsvertrag wird Bewerber*innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, elektronisch übermittelt. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der elektronischen Zustimmung zum Ausbildungsvertrag auch die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags und der ÖH-Gebühr als Voraussetzung.


Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:

FHG - Fachhochschulgesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz