Rektorat

Rektor und Vizerektor wurden vom FH-Kollegium für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt.

Der Rektor leitet das FH-Kollegium, das höchste akademische Gremium der FH Kärnten, vertritt das FH-Kollegium nach außen und vollzieht dessen Beschlüsse. Darüber hinaus erteilt er an die hauptberuflichen Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals Anweisungen zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung und erteilt Lehraufträge auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des FH-Kollegiums.