Recht: Verlust der Privatautonomie (VO)
ZurückLV-Nummer | B3.0520b.30.120 |
LV-Kürzel | Re-VPA |
Studienplan | 2014 |
Studiengangssemester | 3. Semester |
Lehrveranstaltungsmodus | Präsenzveranstaltung |
Semesterwochenstunden / SWS | 1,0 |
ECTS Credits | 2,0 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Studierenden haben einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in relevanten Bereichen vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe. Des Weiteren kennen sie relevante Bereiche des Strafrechts und können ihr Wissen exemplarisch anwenden.
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In der Lehrveranstaltung werden jene Situationen herausgearbeitet in denen Personen ihren Gestaltungsspielraum ausgeschöpft und überschritten haben oder ihn nicht selbständig ausüben können. Der Staat muss aktiv werden. So werden in der Lehrveranstaltung die Aufgaben der Sozialen Arbeit Sachwalterschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe, Heimaufenthaltsgesetz vorgestellt und diskutiert. Die Einführung in das Strafrecht Diversion, Jugendgerichtsgesetz, Bewährungshilfe, Suchtmittelgesetz, Anzeigepflicht und -recht, Verschwiegenheitspflicht steht dabei im Fokus.
Kodex des österreichischen Rechts
Vorlesung und Eigenstudium
LV-immanenter Prüfungscharakter und LV-abschließende Prüfung