Einführung in die Rechtswissenschaft und Privatrecht (VO)
ZurückLV-Nummer | B3.02850.10.090 |
LV-Kürzel | ERecht |
Studienplan | 2013 |
Studiengangssemester | 1. Semester |
Lehrveranstaltungsmodus | Präsenzveranstaltung |
Semesterwochenstunden / SWS | 2,0 |
ECTS Credits | 2,0 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Studierenden kennen die Wesensmerkmale von Recht und sind in der Lage, das Recht von Moral und Ethik zu unterscheiden. Sie kennen den Aufbau der Rechtsordnung, die Unterscheidung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht, Bundesrecht und Landesrecht. Sie können die Begriffe Menschenrechte und Grundrechte einordnen. Sie verfügen über detaillierte Kenntnisse des allgemeinen Vertragsrechts sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Weiters erkennen sie die wesentlichsten Vertragstypen (Kauf, Schenkung, Darlehen und Bestandsvertrag bzw. Dienst- und Werksvertrag). Die Bedeutung des Sachenrechts insbesondere der Begriff "dingliches Recht" ist bekannt.
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Der Rechtsbegriff; Aufbau der Rechtsordnung; Öffentliches und Privatrecht; Baugesetze der Rechtsordnung; Menschenrechte und Grundrechte; Geschäftsfähigkeit und Sachwalterschaft; Vertragsrecht; Schadenersatz; Überblick des Schuldrechts besonderer Teil; Eigentum, Besitz und Dienstbarkeit.
Meissel u.a., Grundbegriffe der rechtswissenschaft, Kerschner u.a., Fälle und Lösungen zum Bürgerlichen Recht für Anfänger, Zankl, Bürgerliches Recht, Koziol - Welser, Krejci, Privatrecht
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