Ausbildung zum*r Rettungssanitäter*in 2 (PR)
Zurück| LV-Nummer | B3.08180.SX.020 |
| LV-Kürzel | SX-RSA |
| Studienplan | 2019 |
| Studiengangssemester | 4. Semester |
| Lehrveranstaltungsmodus | Präsenzveranstaltung |
| Semesterwochenstunden / SWS | 0,0 |
| ECTS Credits | 6,5 |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
Die Teilnehmenden sind in der Lage,
- die Lernergebnisse und Kompetenzen der Lehrveranstaltung "Ausbildung zum Rettungssanitäter*zur Rettungssanitäterin 1" im Krankentransport und Rettungsdienst in der Praxis zu vertiefen und umzusetzen.
- Lehrveranstaltung Ausbildung zum Rettungssanitäter*zur Rettungssanitäterin 1
- Bestandene Zwischenprüfung
- Antritt zur kommissionellen Prüfung erst nach Absolvierung der praktischen Ausbildung im Ausmaß von mindestens 160 Stunden
- Mindestalter 17 Jahre
- Körperliche Eignung (schwere Lasten heben und tragen)
- Einen einwandfreien Leumund (Strafregisterbescheinigung)
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Praktische Anwendung und Umsetzung der Lernergebnisse und Kompetenzen der Lehrveranstaltung "Ausbildung zum Rettungssanitäter*zur Rettungssanitäterin 1" im Krankentransport und Rettungsdienst
Lernbehelf des Österreichischen Roten Kreuzes "Sanitätshilfe Ausbildung" (Mappe)
Anleitung, Praxiserfahrung, Selbstbestimmt-reflexives Lernen auf Basis eines standardisierten Ausbildungsprotokolls
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt laut Sanitäter-Ausbildungsverordnung.
Lehrveranstaltung mit abschließendem Prüfungscharakter: Kommissionelle Abschlussprüfung (der Antritt zur Prüfung ist erst nach Absolvierung der praktischen Ausbildung im Ausmaß von mindestens 160 Stunden möglich)
