Kompetenzzentrum für Nostrifizierungen
Das Kompetenzzentrum für Nostrifizierungen an der FH Kärnten ist für die Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse aus Drittstaaten zuständig.
Eine Nostrifizierung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses mit dem Abschluss eines inländischen Studienabschlusses. Sie kann nur dann erfolgen, wenn ein mit dem ausländischen Studienabschluss gleichwertiger Studiengang an der jeweiligen österreichischen Hochschule eingerichtet und die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung in Österreich notwendig ist (z.B. reglementierter Beruf). Ein nostrifizierter akademischer Grad entfaltet dieselben Rechtswirkungen wie ein im Inland erworbener akademischer Grad.
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche*r Studierende*r absolviert werden. Sämtliche Auflagen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller*in alle zusätzlichen Auflagen erfüllt hat oder wenn keine Auflagen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann, weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Zu beachten ist: Es ist nicht zulässig, denselben Antrag auf Nostrifizierung gleichzeitig bzw. nach Zurückziehung an einer anderen Hochschule einzubringen.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ist eine Nostrifizierung nicht vorgesehen. In diesen Fällen erfolgt die berufliche Anerkennung durch die zuständige Behörde. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.berufsanerkennung.at. Liegt eine Qualifikation vor, die nicht im Rahmen einer hochschulischen Ausbildung erworben wurde (z.B. Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz), ist für die Nostrifizierung das Amt der Landesregierung zuständig.
Informationen für Einzelnostrifizierungen
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der*s Antragstellers*in in Österreich erforderlich ist[1]
- Unterschriebener Lebenslauf (mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen Vorbildung)
- Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z. B. Heiratsurkunde), wenn beigefügte Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Reisepasses
- Reifeprüfungszeugnis/Maturazeugnis sowie allfällige weitere Dokumente, die die Zulassungsvoraussetzungen zum ausländischen Hochschulstudium belegen
- Studiennachweis (Studienbuch / Index / Studienplan / Curricula / Modulbeschreibungen / Syllabi), Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inklusive Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen (Transcript of Records)
- Abschluss- bzw. Diplomurkunde
- Nachweise über bereits bestehende Zusatzqualifikationen (z.B. Absolvierung von Hochschullehrgängen)
- Etwaige Nachweise über absolvierte Praktika bzw. facheinschlägige Berufserfahrung
- Exemplar der Abschlussarbeit oder Inhaltsangabe in deutscher Sprache, wenn diese im ausländischen Studium vorgesehen ist
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachzertifizierung – mind. Sprachniveau B2, für den Studiengang „Logopädie“ mind. C1)
- Kopie der Zahlungsbestätigung für die Nostrifizierung von EURO 150,- (Nostrifizierungstaxe), die an die FH Kärnten im Voraus einzuzahlen ist. Die Rechnung ist beim Rektorat unter rektorat[at]fh-kaernten[dot]at anzufordern.
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung samt oben aufgelisteter Nachweise/Dokumente vollständig persönlich im Rektorat der FH Kärnten einzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gemäß den Regelungen des § 6 (6) und (7) FHG idgF entscheidet die Leitung des Kollegiums über eingebrachte Anträge auf Nostrifizierung im Ausland abgeschlossener Studien. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
- Eingang des Ansuchens: Antragsteller*innen richten ein Ansuchen um Nostrifizierung unter Verwendung des Formulars RE-F03 „Antrag auf Nostrifizierung“ an das Rektorat. Das Formular ist unter "Antrag auf Nostrifizierung" abrufbar.
- Antragsteller*innen fordern eine Rechnung beim Rektorat an. Es sind € 150,00 im Voraus an die in der Rechnung angeführte Bankverbindung mit Bekanntgabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
- Nun kann die Geschäftsstelle des Rektorats das Nostrifizierungsansuchen entgegen-nehmen. Es erfolgt eine formale Prüfung des Ansuchens - Prüfkriterien siehe Formular RE-F03.
- Nach positiver Absolvierung der formalen Prüfung: Beauftragung der jeweiligen STGL durch die Leitung des Kollegiums (Rektor*in) zur Begutachtung
- Etwaige Nachforderungen von ergänzenden Dokumenten durch das Rektorat oder die STGL
- Übermittlung der gutachterlichen Stellungnahme durch die STGL an das Rektorat
- Information an die*den Antragsteller*in vom Ergebnis der Beweisaufnahme (inkl. gutachterliche Stellungnahme) sowie Möglichkeit zur Stellungnahme (Recht auf Parteiengehör)
- Eventuelle Beauftragung der Überarbeitung des Gutachtens (ergänzende gutachterliche Stellungnahme)
- Bescheiderlassung durch Leiter*in FH-Kollegium (negativer, positiver oder positiver Bescheid mit Auflagen)
- Zustellung an Antragsteller*in
- Bei bedingten Bescheiden: Auflagenerfüllung durch den*die Antragsteller*in
- Nach vollständiger Erfüllung der Auflagen: erneuter Bescheid (positiver Bescheid)
Kontakt

Dipl.-Ing. Elisabeth Lichtenberg
Koordinatorin für Nostrifizierungen
+43 (0)5 90500-7401
e.lichtenberg[at]fh-kaernten[dot]at
Informationen für Sammelnostrifizierungen (Agenturen)
Kontakt

Alexandra Kögler Bakk. MSc.
Koordinatorin für Nostrifizierungen
+43 (0)5 90500-7104
a.koegler[at]fh-kaernten[dot]at
Kontakt
Dipl.-Ing. Elisabeth Lichtenberg
Koordinatorin für Nostrifizierungen
für Antragsteller*innen
+43 5 90500 7401
a.lichtenberg[at]fh-kaernten[dot]at

Alexandra Kögler Bakk. MSc.
Koordinatorin für Nostrifizierungen
für Agenturen
+43 5 90500 7104
a.koegler[at]fh-kaernten[dot]at

