Flexibles Studium – Breites Aufgabengebiet
Der rasante technologische Fortschritt hat eine Reihe von IT-Berufen im Rahmen der digitalen Transformation mit unterschiedlichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsprofilen hervorgebracht. Mit dem Bachelorstudiengang „Informationstechnologien“ wird neben einem soliden Grundlagenwissen in Informatik, Mathematik und Englisch eine Spezialisierung auf unterschiedliche Berufsbilder ermöglicht. Während der Studieneingangsphase mit Einblick in die späteren Spezialisierungen stehen vier Studienzweige zur Auswahl: Geoinformation und Umwelt, Medizintechnik, Multimediatechnik sowie Netzwerk- und Kommunikationstechnik. Jeder Zweig ist gekennzeichnet durch eine klare Ausrichtung mit eigenen Berufsfeldern.
Vorteile
- Bildet eine neue Generation von IT-Spezialist*innen aus
- Mitgestaltung der technologischen Entwicklungen für die Zukunft
- Künstliche Intelligenz
- Big Data
- Nutzung umfassender Laborinfrastruktur
- Internationale Ausrichtung
Mit 1.600 Quadratmeter Fläche gehören die „Science and Energy Labs“ zu den größten und bestausgestatteten Laboren in Südösterreich.
Labore des Studiengangs „Informationstechnologien“ am Campus Klagenfurt und Villach:
- Augmented reality & medical image processing Labor
- Geoinformation (GIS) Labore
- Instrumental activities of daily living (IADL) Labor
- Medizintechnik Labor
- Multimediatechnik Labor
- User experience (UX) Labor
- Übertragungstechnik-Labor
- Elektronik Labor
- Netzwerktechnik Labor
- RFID und Sporttelematik Labor
- Fertigungstechnik-Labor
- smart lab CARINTHIA
- Innovationswerkstätte
Der Bachelorstudiengang „Informationstechnologien – Joint Degree“ ist ein Kooperationsmodell mit der FH Technikum Wien, konkret dem Bachelorstudiengang „Informatik/Computer Science“ und dem Bachelorstudiengang „Informationstechnologien“ der FH Kärnten.
Das Studium wird im ersten Studienjahr an der FH Technikum Wien und im zweiten und dritten Studienjahr an den Standorten Villach und Klagenfurt Primoschgasse der FH Kärnten abgehalten. Die Lehrveranstaltungen mit Laborübungen finden dabei jeweils an dem Standort statt, an dem die spezifischen Labore eingerichtet sind. Damit wird ein Angebot geschaffen, das die unterschiedlichen Bedarfe und Interessen der Studierenden wie auch der Praxis vielseitig aufgreift.
Numerus Clausus:
Den Numerus Clausus, also die Einschränkung der Zulassung für eine Hochschule, gibt es für den Studiengang nicht. An der FH Kärnten wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, zu dem alle Bewerber*innen eingeladen werden, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ihr Studium auf einen Blick
Top-ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis
Beste Jobaussichten
Vollzeitliche oder berufsbegleitende Organisation
Lehrveranstaltungen bei Vollzeit
Montag bis Freitag und an 2-3 Samstagen pro Semester Unterricht
teilweise Nachmittag mit bb gemeinsam (ab 16:00-18:30 Uhr, in Ausnahmefällen bis 19:20 Uhr)
Lehrveranstaltungen berufsbegleitend
Dienstag & Mittwoch ab 16:00 Uhr
Freitag ab 14:20 Uhr
Samstag ab 8:30 Uhr
Hoher Praxisbezug
Lehrende mit großem Erfahrungsschatz und Praxiswissen
Top ausgestattete Labors
an beiden Campussen Villach und Klagenfurt
Infos
Studiengangsleitung
1. Zyklus (Bachelor)
180
€ 363,36 / Semester
- Bachelor of Science in Engineering
6 Semester
€ 20,20 / Semester
Deutsch
- Villach
- Klagenfurt
Allgemeine Studieninformationen
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: Bachelor / Master
Zulassungsvoraussetzungen – Bachelor
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Allgemeine Hochschulreife (Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis)
- Berufsreifeprüfung
- Facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung
- Facheinschlägige berufliche Qualifikation (facheinschlägiger Lehrabschluss oder Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule) mit Zusatzprüfungen
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen – Master
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul-Bachelor-Studium
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Nachreichung von Dokumenten
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen:
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Ausbildungsvertrag
Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der/dem zukünftigen Studierenden und der FH Kärnten abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der/des Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.
Wesentliche Pflichten der/des Studierenden:
- Persönliche Anwesenheit während der Lehrveranstaltungen
- Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
- Einzahlung des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags
- Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Die FH Kärnten verpflichtet sich im Wesentlichen dazu, die Planung und Durchführung des jeweiligen FH-Studienganges in der Regelstudienzeit zu gewährleisten.
Weitere Vertragsinhalte:
- Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
- Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Beendigung des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag wird Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, in zweifacher Ausfertigung zugesendet. Ein Exemplar des Ausbildungsvertrages wird unterschrieben an die FH Kärnten retourniert. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der Retournierung des Ausbildungsvertrages auch die fristgerechte Einzahlung des Studien- und ÖH-Beitrags als Voraussetzung.
Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich:
FHStG - Fachhochschulstudiengesetz
HS-QSG - Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
Anerkennungen
Allgemeine Anerkennungsmodalitäten
Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung wird auf Antrag der oder des Studierenden von der Studiengangsleitung festgestellt. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können positiv absolvierte Prüfungen anerkannt werden. Eine zusätzliche Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Im Falle der Anrechnung von Lehrveranstaltungen aufgrund beruflich erworbener Kenntnisse kann eine Wissensüberprüfung vorgenommen werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen muss spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Studiengangsleitung gerichtet werden.
Anerkennung von erbrachten Leistungen im Ausland (Outgoing Exchange Students)
Anerkennung erbrachter Leistungen im Ausland
vor
Studierende entscheiden sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland und klären die Voraussetzungen mit den jeweiligen zuständigen akademischen KoordinatorInnen.
Vor dem Auslandsaufenthalt wird ein Learning Agreement angefertigt. Dabei werden die Kurse festgelegt, welche im Ausland absolviert und bei positiver Beurteilung an der FH Kärnten angerechnet werden. Die Liste der gewählten Kurse (Lehrveranstaltungen) muss inhaltlich und im Arbeitsaufwand in etwa den semesterrelevanten Kursen im Studiengang an der FH Kärnten entsprechen. Studierende sind dazu angehalten 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren.
Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland und besitzt keine Rechtsgültigkeit im Sinne der Anrechnung. Daher ist dieses Dokument mit dem „Antrag auf Anerkennung“ (offizielles Dokument zur Anerkennung von Studienleistungen) gekoppelt.
während
Ab dem Beginn des Auslandssemesters haben Studierende vier Wochen Zeit ihr Learning Agreement zu ändern. Dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Kurse nicht stattfinden oder es zu terminlichen Überschneidungen kommt. Die Änderungen müssen auf jeden Fall mit den zuständigen Personen an der FH Kärnten und an der Gast-Hochschule abgesprochen werden. Anschließend werden die Änderungen separat am Learning Agreement (Anmerkung: Changes to the originale Learning Agreement) vermerkt. Das Dokument muss wiederum von dem/der Studierenden, der Gasthochschule und der Studiengangsleitung bzw. der berechtigten Person an der FH Kärnten unterschrieben und genehmigt werden.
nach
Nach dem Auslandsaufenthalt werden die erbrachten Studienleistungen anerkannt. Dafür notwendig sind das originale Transcript of Records der Gasthochschule und das rechtsgültige Dokument „Antrag auf Anerkennung“, auf dem die tatsächlich absolvierten Kurse aufgelistet werden. Die anerkannten Leistungen im Ausland scheinen am Transcript of Records der FH Kärnten auf.
Falls Studierende ein Auslandssemester nicht positiv absolvieren, treffen der/die zuständige akademische KoordinatorIn und die Leitung des jeweiligen Studienganges eine individuelle Entscheidung, welche Kurse angerechnet werden und wie weitere ECTS Credits erworben werden können.
mehr
Detaillierter Ablauf Auslandssemester (die dafür notwendigen Dokumente können für Studierende im Intranet (QM-Library) abgerufen werden).
Für weitere Fragen steht das International Relations Office zur Verfügung.
Aufnahmeverfahren
Aufnahmeverfahren
- Allgemeine Informationen
- Studiengangsspezifische Informationen
- Anmeldefristen für Studierende
- Zulassung von Austauschstudierenden
- Inskription
Für Fachhochschul-Studiengänge steht grundsätzlich nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt wird. Darüber hinaus kommen in einzelnen Studiengängen schriftliche Aufnahmetests bzw. Assessment-Center zum Einsatz. Die Details zu den einzelnen Verfahren sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs beschrieben.
Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang (z.B. im Folgejahr) ist grundsätzlich zulässig. Bei einer neuerlichen Bewerbung ist in der Regel auch das gesamte Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren.
Studiengangsspezifische Informationen
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Anmeldefristen
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Studiengänge!
Zulasssung von Austauschstudierenden
Die FH Kärnten akzeptiert sowohl Austauschstudierende von Partnerhochschulen als auch Freemover. Über die Zulassung von Freemover entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Im ersten Fall ist eine offizielle Nominierung (per E-Mail) durch die Partnerhochschule notwendig. Nach der Nominierung erhalten Studierende Informationen zum Bewerbungsprozess. Freemover können sich direkt bewerben.
Inskription
Voraussetzungen für die Inskription in einen Studiengang der FH Kärnten:
- Fristgemäße Zahlung des Studienbeitrags (ausgenommen Erasmus Incoming Exchange Studierende, welche von diesem Beitrag befreit sind)
- Fristgemäße Zahlung des ÖH-Beitrags
- Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
Die Inskriptionszeiten für die einzelnen Studiengänge werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.
Prüfungsordnung und Benotung
Tabs: Prüfungsordnung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen der oder dem Studierenden und der FH Kärnten. Sie ist für die Studierenden und Lehrenden im Intranet zugänglich.
Benotung
Bewertung: Österreichisches System
Die Benotung der Prüfungsleistungen der Studierenden erfolgt laut FHStG § 17 (1) im österreichischen Notensystem:
Österreichische Beurteilung | Bewertung |
1 | SEHR GUT: |
2 | GUT: |
3 | BEFRIEDIGEND: |
4 | GENÜGEND: |
Mit Erfolg teilgenommen | Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
5 | NICHT GENÜGEND: |
Ohne Erfolg teilgenommen | Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist. |
Die Benotung der abschließenden, kommissionellen Bachelorprüfung sowie der das Masterstudium abschließenden kommissionellen Masterprüfung erfolgt laut FHStG § 17 (2) nach der folgenden Leistungsbeurteilung:
- "mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden": bei einer herausragenden Prüfungsleistung
- "mit gutem Erfolg bestanden": bei einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistung
- "bestanden": bei positiver Beurteilung
- "nicht bestanden": bei negativer Beurteilung
Bei der Anwendung dieses Benotungssystems ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungen “mit gutem Erfolg bestanden” und “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” ausschließlich für Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die das zur Bewältigung der abschließenden Prüfungen geforderte Leistungsniveau deutlich übersteigen.
Nostrifizierung
Nostrifizierung
Was ist eine Nostrifizierung
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ einer Universität bzw. durch das Fachhochschulkollegium.
Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung in der Regel nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium.
Besondere Verfahren
Einige Studienabschlüsse können durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in einem vereinfachten Verfahren voll anerkannt werden. Solche Verfahren gibt es für bestimmte Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sowie von päpstlichen Universitäten. Hier ist das Anerkennungsverfahren für bestimmte Studienrichtungen auf Grund bilateraler Abkommen vereinfacht. In diesem Fall sind die Universitäten und Fachhochschulen nicht zuständig.
Auszug aus: nostrifizierung.at
Nostrifizierungsansuchen können nur für Studienabschlüsse eingebracht werden, welche mit dem Studienangebot der Fachhochschule Kärnten übereinstimmen.
Wie verläuft eine Nostrifizierung
Die Nostrifizierung ist ein Verwaltungsverfahren an einer Universität bzw. Fachhochschule, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Wer kann die Nostrifizierung beantragen?
Der/Die Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine/ihre angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: „Was ist vorzulegen?“) Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten bzw. Fachhochschulen in Betracht. An welcher davon der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Was ist vorzulegen?
Siehe: Notwendige Anlagen zum Antrag auf Nostrifizierung
Was kostet die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben. Mehr Informationen unter Anlagen zur Nostrifizierung.
Was wird überprüft
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle die Nostrifizierung fest.
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann ...
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auszug aus: Wie-Verläuft-eine-Nostrifizierung
Für die Beantragung einer Nostrifizierung wird das ausgefüllte Formular "RE-F03 Antrag auf Nostrifizierung" zusammen mit folgenden Anlagen eingereicht:
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für dieFortsetzung der Ausbildung der/s Antragstellers/in in Österreich erforderlich ist*
- Unterschriebener Lebenslauf (mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen Vorbildung)
- Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z. B. Heiratsurkunde), wenn beigefügte Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Reisepasses
- Reifeprüfungszeugnis/Maturazeugnis sowie allfällige weitere Dokumente, die die Zulassungsvoraussetzungen zum ausländischen Hochschulstudium belegen
- Studiennachweis (Studienbuch / Index / Studienplan), Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inklusive Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen (Transcript of Records, ECTS-Beschreibung)
- Abschluss- bzw. Diplomurkunde
- Exemplar der Abschlussarbeit oder Inhaltsangabe in deutscher Sprache
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachzertifizierung – mind. Sprachniveau B2)
- Kopie der Zahlungsbestätigung für die Nostrifizierung von EURO 150,- (Nostrifizierungstaxe), die an die FH Kärnten im Voraus einzuzahlen sind. Bitte fordern Sie im Rektorat eine Rechnung zur Bezahlung an.
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass, Abschlussarbeiten und Originalurkunden in englischer Sprache).
Der Antrag auf Nostrifizierung kann erst bearbeitet werden, wenn die Nostrifizierungstaxe eingezahlt und sämtliche erforderliche Unterlagen beglaubigt und übersetzt übermittelt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nostrifizierungstaxe auch dann einbehalten wird, wenn der Antrag auf Nostrifizierung zurückgewiesen bzw. abgewiesen wurde.
Der Antrag auf Nostrifizierung ist eingeschrieben an folgende Adresse zu senden:
Fachhochschule Kärnten
Rektorat
Hauptplatz 12
9560 Feldkirchen
Österreich
* gilt nicht für „MTD-Studiengänge“, vgl. § 3 Abs. 3 Z2 MTD Gesetz
Gemäß der Regelungen des § 6 Absatz (6) und (7) des FHStG idgF entscheidet das FH-Kollegium über eingebrachte Anträge zur Nostrifizierung im Ausland erworbener akademischer Grade. Um solche Beschlüsse auf entsprechend sorgfältig aufbereiteter Basis fällen zu können, wird folgender Ablauf festgelegt:
- AntragstellerInnen fordern eine Rechnung beim Rektorat an. Es sind € 150,00 im Voraus an die in der Rechnung angeführte Bankverbindung mit Bekanntgabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
- Eingang des Ansuchens: AntragstellerInnen richten ein Ansuchen um Nostrifizierung unter Verwendung des Formulars RE-F03 „Antrag auf Nostrifizierung“ an das Rektorat. Das Formular ist unter "Antrag auf Nostrifizierung" abrufbar.
- Nun kann die Geschäftsstelle des Rektorats das Nostrifizierungsansuchen entgegen-nehmen. Es erfolgt eine formale Prüfung des Ansuchens - Prüfkriterien siehe Formular RE-F03.
- Nach positiver Absolvierung der Prüfkriterien, wird das Ansuchen von der Geschäftsstelle des Rektorats an die betreffende Studiengangsleitung zur inhaltlichen Prüfung übermittelt.
- Im entsprechenden Studiengang erfolgt die Prüfung durch die Studiengangsleitung.
- Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
- Vorliegen einer Übereinstimmung mit zumindest 75 % des Kompetenzerwerbs gemessen am ECTS-Umfang
- bzw. Feststellung jener Kenntnisse, die noch zusätzlich an der FH Kärnten erworben werden müssen.
- Die Studiengangsleitung erstellt eine fachliche Stellungnahme und empfiehlt eventuell erforderliche Auflagen. Sie gibt die Dokumente an die Geschäftsstelle des Rektorats weiter.
- Die Geschäftsstelle des Rektorats übermittelt die Ergebnisse der formalen und der inhaltlichen Prüfung zur Beschlussfassung an das Kollegium.
- Der Rektor/die Rektorin berichtet in der FH-Kollegiumssitzung, in der der Beschlussvorschlag behandelt wird, über das Nostrifizierungsansuchen und legt einen Vorschlag zur Beschlussfassung vor. Das FH-Kollegium fällt auf dieser Grundlage einen positiven oder negativen Bescheid oder einen Bescheid mit Auflagen.
Positiver oder negativer Bescheid
Die Geschäftsstelle des Rektorats übermittelt den vom Rektor unterzeichneten positiven oder negativen Nostrifizierungsbescheid an die/den AntragstellerIn
Bescheid mit Auflagen
In einem Nostrifizierungsbescheid mit Auflagen wird die/der AntragstellerIn vom Rektor mittels Bescheid über die am entsprechenden Studiengang zu entrichtenden Lehrinhalte informiert. Nach Erfüllung dieser Auflagen erfolgt der Nostrifizierungsbescheid durch das Rektorat.
ECTS-Informationen
ECTS
Allgemeine Infos
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und dient dazu, innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. Dadurch regelt ECTS sowohl die Studierendenmobilität als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien.
Das System basiert auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen. Der Kompetenzerwerb wird durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsebene sichtbar, was wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt.
ECTS
ECTS Credits werden nach dem Arbeitsaufwand von Studierenden berechnet, der im Regelfall für ein positives Lernergebnis notwendig ist.
Die Lernergebnisse beschreiben, was die Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollen. Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Studierende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, Laborübungen, Selbststudium, Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.
Im europäischen Hochschulraum wird ein Semester mit 30 ECTS Credits bewertet, ein Studienjahr mit 60 ECTS Credits. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden. In Österreich entspricht ein ECTS Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden.
Schlüsseldokumente
Das Learning Agreement (Vereinbarung über die zu absolvierenden Kurse im Ausland) umfasst eine Auflistung aller Kurseinheiten/-module oder anderer Lerneinheiten, die Studierende an einer Institution während ihres Auslandssemesters belegen. Ebenfalls werden die Kurs-Kennzahlen und die zugewiesenen ECTS Credits am Dokument aufgelistet. Wenn ein ECTS Credittransfer stattfinden soll, muss der Studienvertrag vorab von drei Seiten unterschrieben und genehmigt werden: Von dem/der Studierenden, von der Gasthochschule und von der entsendenden Hochschule. Es ist möglich das Learning Agreement vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters zu ändern.
Das Dokument Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) bestätigt den tatsächlichen Aufenthalt des/der Studierenden an der Gasthochschule und wird im Regelfall durch das International Relations Office ausgegeben. Das Dokument kann frühestens zwei Wochen vor der Abreise vom zuständigen International Relations Office angefordert werden. Dieses Dokument ist für Erasmus+ Studierende verbindlich.
Das Transcript of Records (Datenabschrift) stellt eine Übersicht über die Studienleistungen (absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Module, Noten und Anzahl der erreichten ECTS Credits) dar. Für die Studierendenmobilität dient das Transcript of Records als Nachweis der erbrachten Leistungen (vor dem Auslandsaufenthalt als Information für die Gastinstitution; nach dem Auslandsaufenthalt als Basis für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die heimische Hochschule).
Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) enthält eine standardisierte Beschreibung eines abgeschlossenen Studiums. Das Diploma Supplement soll die internationale Transparenz verbessern und der Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen dienen.
Akademischer Kalender
TERMINE für das Studienjahr 2020/21
Semesterbeginn
- Wintersemester: 01. Oktober 2020
- Sommersemester: 01. März 2021
Semesterende
- Wintersemester: 28. Februar 2021
- Sommersemester: 30. September 2021
Inskriptionsfristen
- Frühinskription: 01.07.2020 – 31.08.2020
- Inskriptionsfrist WS 2020/21: 01.09.2020 – 30.09.2020
- Inskriptionsfrist SS 2021: 01.02.2021 – 28.02.2021
- Ende der Einzahlungsfrist: 30. September 2020
- für Studien- und ÖH Beitrag: 28. Februar 2021
- Nachfrist für die Einzahlung: 31. Oktober 2020
- von Studien- und ÖH Beitrag: 31. März 2021
Bei Zahlungen in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. Die Inskription erfolgt erst nach Zahlungseingang am Konto der FH Kärnten!
Bewerbungsfristen**
- Bewerbungsperiode 1: 01.11.2020 – 15.03.2021
- Bewerbungsperiode 2: 16.03.2021 – 15.05.2021
- Bewerbungsperiode 3: 16.05.2021 – 15.07.2021
- Bewerbungsperiode 4: 16.07.2021 – 30.09.2021 (für noch verfügbare Plätze)
**Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge, welche Bewerbungsperioden geöffnet sind.
Ferien und vorlesungsfreie Tage - Sommersemester 2020/21***
- Nationalfeiertag 26.10.2020
- Allerheiligen 01.11.2020
- Maria Empfängnis 08.12.2020
- Vorlesungsfreie Zeit (Weihnachten) 24.12. – 06.01.2021
- Vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) 01.02. – 28.02.2021
- Vorlesungsfreie Zeit (Ostern) 27.03. – 05.04.2021
- Staatsfeiertag 01.05.2021
- Christi Himmelfahrt 13.05.2021
- Pfingsten 22.05. – 24.05.2021
- Fronleichnam 03.06.2021
*** Abweichungen und Änderungen die vorlesungsfreien Zeiten betreffend, sind möglich! Bitte informieren Sie
sich hinsichtlich Ihres Studiengangs in Ihrer Administration.
Sponsionstermine
- 16.07.2021
- 21.10.2021
- 22.10.2021
Sonstige Termine
- IRO – Online Welcome Day für Internationale Studierende: 28.09.2020
- IRO – Welcome Day für Internationale Studierende: 30.09. & 03.10.2020
- Erasmus Days an der FH Kärnten 15.10. – 16.10.2020
- FH Open Campus- Online 03.12.2020
- Akadem. Ski. und Wintererlebnistag 11.01.2021
- FH Day zentral 29.01.2021
- FH Open Campus 05.03.2021
- Tag der Lehre 2021, 15. 03.2021
- FH Forschungsforum 07.04. – 08.04.2021
- FH Kärnten Sport GEOLAUF 09.04.2021
- FH Open Campus - Online 15.04.2021
- Maturaprojektwettbewerb 23.04.2021
- Meet & Match 06.05.2021
- FH Open Campus 07.05.2021
- Tag der Forschung 11.05.2021
- FH Open Campus - Online 01.07.2021
- FH Kärnten Sportcamp 02.07.2021
- Tag der Lehre - Follow Up 2021, 20.09.2021
- FH Kärnten Sporttag 01.10.2021
Alle Informationen zum Curriculum finden Sie hier
Anforderungen, Chancen & Berufsbilder
Anforderungen
- Allgemeine Hochschulreife (Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis)
- Interesse an Informationstechnologien
- Lösungsorientiertes Denken
Chancen und Berufsbilder
- Absolvent*innen haben ausgezeichnete und spannende Jobchancen im nationalen und internationalen Umfeld.
- Die Anwendungsgebiete sind vielfältig, wie z.B. Forschungseinrichtungen, Entwicklung & Forschung an medizintechnischen Aufgaben, Sicherheitsmanagement, Kriminalanalyse, Audio- und Videoproduktionen und Game Development, Softwareentwicklung, Netzwerktechnik, Datenbankadministration, Webprogrammierung u.v.m.
Statements
Studieren in Mindeststudienzeit
"Die FH Kärnten punktet speziell mit einem strukturierten Aufbau, der es ermöglicht, das Studium in der Mindeststudienzeit abzuschließen. Auch die praxisnahe Ausbildung, die einem den Einstieg in die Berufswelt wesentlich erleichtert, sowie das persönliche Umfeld haben zu meiner Entscheidung beigetragen, nach dem Bachelorstudium auch das Masterstudium Health Care IT zu beginnen."
Elena Oberrauner
Absolventin
Gefahrenzonenplanung und Hochwasserschutz
"Gerade im Bereich der Gefahrenzonenplanung und des Hochwasserschutzes gibt es eine Menge an räumlichen Daten. Flüsse werden vermessen und 3D-Modelle aufgebaut. Hydraulische Simulationen liefern Informationen über die Ausbreitung des Wassers bei Hochwasser. Dabei spielt die Qualität der Geodaten eine wichtige Rolle. Je genauer die Vermessung und das hydraulische Netz, desto plausibler sind die Ergebnisse. Die Ergebnisse werden, unter anderen, mittels Geoinformationssystemen visualisiert."
Ines Schnabel
Absolventin, arbeitet bei flussbau iC GesmbH, Villach
Schnittstellen zwischen Content Creation und technischer Realisierung
"Digitale Daten sind unsere täglichen Begleiter geworden. Diese Daten sichtbar, nutzbar und über die unterschiedlichsten Medien zugängig zu gestalten, ist eine der großen Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft.
Unsere AbsolventInnen sollen durch das Studium in den Bereichen GUI-Design, Mediengestaltung, Audio- und Videoengineering aber auch im Game Development, Augmented und Virtual Reality als wichtige Schnittstellen zwischen Content Creation und technischer Realisierung betraubar werden."
Lukas Schwarzkogler
Creative Director MONTE NERO Productions
Dynamische Verkehrsdaten
"Geoinformation ist bei der Sammlung, Auswertung und Analyse von dynamischen Verkehrsdaten nicht mehr wegzudenken. Fragen nach der „sichersten Radfahrroute in Salzburg“, der „schnellsten intermodalen Verkehrsroute in Frankfurt/Main Montags um 8.00 Uhr Früh“ oder der „nächstgelegenen Anschlussbahn für Spediteure“ werden durch angewandte Geoinformatik täglich beantwortet. Und: der Verkehrsbereich bietet spannende Forschungs- und Consultingprojekte für Geoinformatiker."
Alexander Godschachner
Absolvent, arbeitet bei TraffiCon - Traffic Consultants GmbH, Salzburg
Einstieg ins Berufsleben zielgerichtet umsetzen
"Der für mich beste Aspekt des Studiums war die Chance, schon während der fundierten theoretischen und praktischen Ausbildung seinen ganz persönlichen beruflichen Werdegang gestalten zu können. Durch die Behandlung der breit gefächerten Themengebiete hat man die Möglichkeit, seine persönlichen Stärken und Schwächen kennen zu lernen und sich auf eine entsprechende berufliche Zukunft vorzubereiten. Im Zuge der diversen Projekt- und Abschlussarbeiten kann man sich gezielt auf die Bereiche konzentrieren, die einen persönlich am meisten ansprechen. Durch den engen Kontakt zu diversen Unternehmen kann der Einstieg in das Berufsleben nicht nur geplant, sondern schon während der Ausbildung zielgerichtet umgesetzt werden."
Alexandra Bruckner
Absolventin
Webentwicklerin bei ANEXIA Internetdienstleistungs GmbH