Details zum Aufnahmeverfahren
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul-Bachelor-Studium
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Sprachniveau
- Deutsch: B2
- Englisch: B2
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Das Bewerbungsverfahren besteht aus 2 Teilen.
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen (online): Bitte lade dein Motivationsschreiben (unter Verwendung des vorgesehenen Leitfadens) sowie Lebenslauf im Bewerbungsportal hoch und befülle die relevanten Felder. Anmerkung: Ein Bachelorzeugnis muss nicht sofort hochgeladen werden, sondern kann auch nach deinem Bachelorabschluss (bis Studienstart) nachgereicht werden.
- Einladung zum persönlichen Gespräch: Nach Sichtung deiner Unterlagen bekommst du eine Einladung zum Aufnahmegespräch am Campus Feldkirchen. Für das Aufnahmegespräch wird dir ein Vorbereitungsbogen zugeschickt.
Aufnahmegespräch am Campus Feldkirchen: Das Gespräch dauert in der Regel ca. 30 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Prüfungssituation – eine Wissensabfrage findet nicht statt. Wir interessieren uns für deine Motivation für das Studium, deine thematischen Interessen und fachlichen Anknüpfungspunkte.
Zur Vorbereitung auf das Gespräch kannst du dich an unserem Curriculum und dessen Wahlmöglichkeiten orientieren. In unserem Projektmodul hast du die Möglichkeit ein innovatives Gruppenprojekt in deinem Studierendenteam zu entwickeln. Wir sprechen mit dir über unsere Studienorganisation sowie die hochschulischen Rahmenbedingungen und du hast die Möglichkeit deine offenen Fragen mit uns zu besprechen.
Schriftliche Rückmeldung: Nach den geführten Gesprächen in einer Aufnahmeperiode erhältst du in den darauffolgenden Tagen eine schriftliche Rückmeldung zum Gespräch.
Dein Motivationsschreiben sollte klar strukturiert, konkret und nachvollziehbar argumentiert sein. Die folgenden Leitfragen helfen dir dabei:
1. Studienmotivation
- Was motiviert dich, das Masterstudium Soziale Arbeit am Campus Feldkirchen zu beginnen?
- Warum interessiert dich genau dieses Masterstudium?
- Welche Themen oder Lehrveranstaltungen des Curriculums findest du besonders interessant?
- Was reizt dich daran persönlich?
- Was erscheint dir daran beruflich/fachlich bedeutsam?
2. Berufliche Ziele
- In welchem Tätigkeitsfeld siehst du dich nach Abschluss des Masterstudiums?
- Welche berufliche Rolle bzw. welches Aufgabenprofil strebst du an?
3. Kompetenzen und wissenschaftliche Erfahrungen
- Welche Fähigkeiten und Kompetenzen bringst du bereits mit?
- Welche möchtest du im Studium gezielt weiterentwickeln?
4. Außerberufliche bzw. außerstudentische Aktivitäten, gesellschaftliches und soziales Interesse
- Inwiefern bist du in zivilgesellschaftlichen Kontexten engagiert (ehrenamtlich oder nebenberuflich)? In welcher Funktion und mit welchen Aufgaben?
- Welche gesellschaftlichen und sozialen Themen interessieren dich besonders?
Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Gestaltung deines Motivationsschreibens.
Nach Zusage des Studienplatzes erhältst du die genauen Informationen zu den Blockwochen.
Anrechnungen werden individuell zu Studienbeginn geprüft. Für jedes anzurechnende Modul bzw. jede Lehrveranstaltung benötigen Sie:
- eine detaillierte Lehrveranstaltungs- bzw. Modulbeschreibung sowie
- einen Nachweis über den positiven Abschluss (Bestätigung/Zeugnis).
Eine zuständige Kommission prüft in einem späteren Schritt, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist.
Berufsbezeichnungsgesetz (SozBezG 2024)
Wenn du das Masterstudium mit einem fachverwandten Bachelorabschluss beginnst, darfst du dich nach Abschluss des Masterstudiums gemäß Sozialarbeits-Berufsbezeichnungsgesetz (SozBezG 2024) als Sozialarbeiter*in bezeichnen, wenn du 60 ECTS aus dem Bachelorstudium Soziale Arbeit nachholst. Die relevanten Inhalte sind im Qualifikationsrahmen für Sozialen Arbeit in Österreich definiert.
