Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: Bachelor / Master
Zulassungsvoraussetzungen – Bachelor
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Allgemeine Hochschulreife (Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis)
- Berufsreifeprüfung
- Facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung
- Facheinschlägige berufliche Qualifikation (facheinschlägiger Lehrabschluss oder Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule) mit Zusatzprüfungen
Darüber hinaus erforderliche, studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie weiterführende Informationen zur Zulassung können der Seite des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Zugangsberechtigung zu einem österreichischen FH-Bachelor-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
Nachreichung von Dokumenten - Bachelorstudium
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis für einen Studienplatz eines Bachelor-Studiengangs bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen – Master
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der FH Kärnten muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul-Bachelor-Studium
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Nachreichung von Dokumenten - Masterstudium
Personen im letzten Semester eines Bachelor-Studiengangs können sich bereits vor Studienabschluss mit dem letzten aktuellen Transcript of Records für einen Studienplatz eines Master-Studiengangs bewerben. Die Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums müssen bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen:
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