FH Kollegium
Das FH-Kollegium ist das höchste akademische Gremium der Fachhochschule Kärnten und wird vom Rektor geleitet. Es ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs. Gemäß Satzung der FH Kärnten ist es Ziel des FH-Kollegiums, eine hohe Qualität von Lehre, Forschung und Weiterbildung an der FH Kärnten zu gewährleisten. Das FH-Kollegium stellt sicher, dass die Hochschule ihre wissenschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Verantwortung wahrnimmt.
Das FH-Kollegium nimmt seine Aufgaben gemäß § 10 Abs. 3 FHG in der geltenden Fassung wahr und stellt die Autonomie der Fachhochschule sicher. Es tagt alle vier Wochen in ordentlichen Sitzungen (ausgenommen Sommerpause).
Neben dem Rektor und dem Vizerektor gehören dem FH-Kollegium sechs Leiter*innen der Studiengänge, sechs Vertreter*innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie vier Vertreter*innen der Studierenden der Fachhochschule Kärnten an. Diese Vertretungen im Kollegium werden von den jeweiligen Personengruppen (Kurien) alle vier Jahre gewählt.
Derzeit umfasst das FH Kollegium folgende Mitglieder:

FH-Prof.in Angelika Mitterbacher, MSc. MEd
Vizerektorin
Gesundheit & Soziales

FH-Prof. Mag. Dr. Peter GRANIG
Rektor
Gesundheit & Soziales

Dipl.-Ing. Daniel BEDNARZEK, MSc.
Studiengangsleiter
Bauingenieurwesen & Architektur

FH-Prof. Dr. Dietmar BRODEL
Studienbereichsleiter
Wirtschaft & Management

Evelin HAIMBURGER, MSc.
Studiengangsleiterin
Gesundheit & Soziales

FH-Prof. DI Dr. Erich HARTLIEB
Studiengangsleiter
Engineering & IT

FH-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert HAUSER
Studiengangsleiter
Engineering & IT

FH-Prof. Mag. Dr. Klaus Wettl
Studiengangsleiter
Gesundheit & Soziales

FH-Prof.in Mag.a Hermine BAUER
Lehr-/Forschungspersonal
Wirtschaft & Management

FH-Prof.in Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Eva MIR
Lehr-/Forschungspersonal
Gesundheit & Soziales

Miriam FRIEDE, MSc.
Lehr-/Forschungspersonal
Gesundheit & Soziales

Dipl.-Ing. Daniela KRAINER, BSc
Lehr-/Forschungspersonal
Engineering & IT

Dipl.-Ing. Jörg STÖRZEL
Lehr-/Forschungspersonal
Bauingenieurwesen & Architektur

FH-Prof. Dr. Christoph UNGERMANNS
Lehr-/Forschungspersonal
Engineering & IT

Nikolaus HELLMANN
Studierendenvertreter

Thomas KNOCH, BA
Studierendenvertreter

Kevin KOBENCIC
Studierendenvertreter

Dipl.-Ing. Leonhard OBERLOJER
Studierendenvertreter
Kompetenzen und Aufgaben:
Es wählt
- die Leitung sowie die Stellvertretung auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters. Mit Zustimmung des Kollegiums kann dieser Vorschlag auf zwei Personen reduziert werden.
Es berät über und beschließt
- den Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leitung oder der Stellvertretung oder Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass diese Organe ihre Aufgaben gröblich verletzt oder vernachlässigt haben oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen;
- Änderungen betreffend akkreditierter Studiengänge im Einvernehmen mit dem Erhalter;
- Die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Hochschullehrgängen im Einvernehmen mit dem Erhalter;
- die Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
- strategische Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau im Einvernehmen mit dem Erhalter;
- Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung sowie Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienpläne;
- die Verleihung von im Universitätswesen üblichen akademischen Ehrungen im Einvernehmen mit dem Erhalter;
- die Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
- über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung.
Es koordiniert
- inhaltlich den gesamten Lehrbetrieb;
Der Leitung des FH-Kollegiums gem. § 10 Abs 4 FHG idgF obliegt
- sofern es hauptberuflich tätige Personen sind, die Beauftragung und die Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebs sowie eine qualitätsvolle praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau sicherzustellen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung die Beauftragung und die Erteilung von fachlichen Anweisungen an Studiengangsleitungen und an Leitungen von akademischen Organisationseinheiten;
- die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums;
- die Vertretung des Kollegiums nach Außen;
- die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums;
- die Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie Nostrifizierungen ausländischer akademischer Grade;
- Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;
- Die Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter.
Zur Unterstützung seiner Arbeit hat das FH Kollegium gemäß Geschäftsordnung zwei Kommissionen eingerichtet:
In der Kommission für Studienprogramm & Lehrangelegenheiten werden Beschlussvorschläge für das FH Kollegium erarbeitet, die inhaltlich insbesondere die Prüfungs- und Studienordnung, Änderungsanträge bestehender Studiengänge und akademischer Lehrgänge, Anträge neuer Studiengänge und akademischer Lehrgänge, Didaktische Weiterbildung, Lehr- und Lernprojektförderungen, Nostrifizierungen etc. umfassen.
Bei der Beschwerdekommission des FH Kollegiums können Studierende und Aufnahmewerber*innen Beschwerden gegenüber der Entscheidung einer Studiengangsleitung einbringen, sofern diese Entscheidung den/die Beschwerdeführer/in persönlich betrifft und benachteiligt. Außerdem kann Beschwerde erhoben werden, wenn eine Entscheidung von der Studiengangsleitung nicht getroffen wurde, obwohl dies erforderlich gewesen wäre.
Bei Beschwerden von Studierenden sind laut interner Richtlinie zuerst studiengangsinterne Maßnahmen zu treffen. Dazu zählen ein klärendes Gespräch mit der/dem betroffenen Lehrenden (falls zutreffend), ein klärendes Gespräch mit der Studiengangsleitung sowie eine Mediation (zumindest der Versuch). An diesen Gesprächen soll nach Möglichkeit eine Vertretung der ÖH teilnehmen. Die Beschwerde mit konkreter Beschreibung des Sachverhalts ist in schriftlicher Form beim Rektor, dem Leiter des FH Kollegiums und der Beschwerdekommission, einzubringen.
Rechtliche Grundlagen:
Das FH-Kollegium ist lt. FHG idgF gem § 10 Abs 3 Z 11 für die Entscheidung über Beschwerden von Studierenden und Aufnahmewerber*innen gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung zuständig und hat für diese Zwecke die Kommission (lt. FHG: Ausschuss) „Beschwerden“ eingerichtet.
Die interne Richtlinie RE-P02 Beschwerdeeinbringung steht in der QM-Library im Intranet zur Verfügung und ist zur Ansicht für alle Mitarbeiter*innen und Studierende freigegeben.
Rechtliche Grundlagen - aus GO des FH-Kollegiums:
Wenn es das FH-Kollegium beschließt, können Kommissionen an Stelle des FH-Kollegiums in Angelegenheiten, die nicht in § 10 FHG idgF geregelt sind, Entscheidungen treffen. Entscheidungen durch eine Kommission an Stelle des Kollegiums in Angelegenheiten des § 10 FHG idgF sind nur zulässig, wenn die Kommission proportional zur Zusammensetzung des Kollegiums (2:6:6:4) eingerichtet ist.