COVID-19 Testung

Covid-19-Testungen am Studiengang Biomedizinische Analytik

Testlabor gemäß §28c Epidemiegesetz

PCR-Analytik SARS-CoV-2
(Referenzmethode RT-PCR)

Untersuchungsmaterial: Nasen- oder Rachenabstrich oder Gurgelatprobe

Express-Service (Einzeltestung)
Bearbeitungszeit: max. 45 Minuten
Preis/Person: 70,00 € (inkl. USt)
MO-FR: 09:00-15:00 Uhr

Standard-Service (Einzeltestung)
Bearbeitungszeit: In der Regel 3h
Preis/Person: 40,00 € (inkl. USt)
MO-FR: 07:30-08:00 Uhr

 

Unser Angebot umfasst folgende Laboruntersuchungen:

Die Leistungskomponenten PCR-Test umfassen die professionelle Entnahme eines Rachen- bzw. Nasenabstrichs durch die Mitarbeiter*innen des Studiengangs Biomedizinische Analytik bzw. die Entgegennahme eines Gurgelats, die Laboranalytik im hauseigenen Biomedizinischen Laboratorium sowie die elektronische Berichterstattung inkl. QR Code (immer in Deutsch, Englisch) an den/die Auftraggeber*in durch die Labormitarbeiter*innen. Die Leistungskomponenten der Serologietests (Antikörpertests) umfassen die

professionelle Entnahme einer venösen Blutprobe (5 mL) durch die Mitarbeiter*innen des Studiengangs Biomedizinische Analytik, die Laboranalytik im hauseigenen Biomedizinischen Laboratorium sowie die elektronische Berichterstattung an den/die Auftraggeber*in durch die Labormitarbeiter*innen.

Seit Februar 2022 bieten wir die Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 auch aus Trockenblut an. Dazu haben wir Angebote mit unseren Kooperationsapotheken erarbeitet. Sprechen Sie uns gerne an, wer unsere Partnerapotheken sind.

 

Bitte buchen Sie Ihren gewünschten Termin in unserem Terminbuchungstool. Die Probenentnahme führen wir am FH-Campus St. Veiter Str. 47 in 9020 Klagenfurt durch. Bitte vergessen Sie nicht, einen Lichtbildausweis zur Identifikation mitzubringen.

FH KÄRNTEN
Campus Klagenfurt – St. Veiter Straße 47
Studiengang Biomedizinische Analytik

Covid-19-Testlabor:
+43 5 90 500 36 00 (Mo – Do 08:00 – 15:00 Uhr, Fr 08:00 – 12:00 Uhr)
testung[at]fh-kaernten[dot]at

Am Studiengang Biomedizinische Analytik unter der Leitung von FH-Professor Dr. rer. medic. Marco Kachler (Studiengangsleiter) und FH-Professorin Dr. rer. nat. Astrid Paulitsch- Fuchs (Molekular- und Mikrobiologin) wurde ein Covid-19-Testlabor an der FH Kärnten etabliert, das seit Mai 2020 nach §28c Epidemiegesetz behördlich zugelassen ist und seitdem Covid-19-Testungen durchführt. Die Covid-19-Testungen werden ausschließlich von wissenschaftlich qualifizierten Biomedizinischen Analytiker*innen und Naturwissenschaftler*innen am Studiengang durchgeführt und im Vieraugenprinzip fachlich validiert.

Unser Labor nimmt regelmäßig an Ringversuchen (externe Qualitätssicherung) teil, wodurch sichergestellt wird, dass wir die erforderliche Laborqualität erbringen.

Bei der PCR-Testung auf das Coronavirus SARS-Cov-2 (Covid-19) handelt es sich um einen direkten Nachweis von Virus-RNA aus menschlichem Zellmaterial gewonnen mittels eines Rachen- bzw. Nasenabstrichtupfers oder aus einer Gurgelatprobe. Um auch Virus-RNA vom jeweiligen Abnahmeutensil nachweisen zu können, ist eine ausreichende Menge an Zellmaterial abzustreichen. Je mehr Zellmaterial gewonnen wird, desto mehr Virus-RNA ist im Falle einer Infektion im Zellmaterial vorhanden, welches dann auch nachweisbar ist. Aus dem Zellmaterial werden im Labor unter Sicherheitsbedingungen die Virus-RNA isoliert und die Geninformation des Virus in einem molekularbiologischen Verfahren namens Real Time PCR detektiert. Weisen wir spezifisches Genmaterial vom Virus im Probenmaterial nach, so ist der Test positiv, d.h. es liegt eine Infektion mit SARS-Cov-2 vor. Erfolgt kein Nachweis von Virus-RNA ist der Test negativ (unter der Nachweisgrenze, kein CT-Wert). Unser Laborverfahren hat eine Nachweisgrenze von ca. 10 Virus-RNA-Partikel in der PCR. Für die PCR-Testung sind zwei Optionen verfügbar. Entweder die Entnahme der Proben direkt bei uns am FH-Campus durch unser professionelles Entnahmeteam der Biomedizinische Analytik bzw. Abgabe eines Gurgelats unter „Aufsicht“ oder die Einsendung der Abstrichproben (Oropharynx bzw. Nasopharyxn-Abstriche)/Gurgelats, die extern fachgerecht entnommen wurden (z.B. durch Ärzte/Ärztinnen, DGKP, Biomedizinische Analytiker*innen) ans Covid- 19-Testlabor.

Der PCR-Test ist jedoch nicht geeignet, um festzustellen, ob in der Vergangenheit eine SARS-Cov-2-Infektion durchgemacht wurde. Dafür haben wir einen immunologischen Test (ECLIA, ELISA) etabliert, der uns etwas darüber verrät, ob jemand bereits eine SARS-Cov-2- Infektion durchgemacht hat. Der Test ist auch verwendbar, um zu überprüfen, ob nach einer Covid-Immunisierung Antikörper gebildet wurden. Der Test erfasst auch die schützenden neutralisierenden Antikörper gegen SARS-CoV-2. Auch diese Untersuchung auf Antikörper gegen Covid-19 ist im Testlabor der FH Kärnten verfügbar.

Dafür muss eine kleine Menge Blut aus der Vene entnommen werden und die Serumprobe bei uns im Labor analysiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Analyse aus Trockenblut durchzuführen, was sich vor allem bei Kindern aufgrund des kleineren Probenvolumens anbietet (Kapillarblutgewinnung aus der Fingerbeere).

Serologie SARS-CoV-2

Antikörper Anti-SARS-CoV-2 IgG (Spike-Protein)
Venöse Blutabnahme Bearbeitungszeit: max.5-7 Werktage
Preis/Person: € 38,00 (inkl. USt)
siehe Terminbuchung

Antikörper Anti-SARS-CoV-2 IgG (Spike-Protein)
Trockenblut
Bearbeitungszeit: max.5-7 Werktage
Preis/Person: € 30,00 (inkl. USt)
siehe Terminbuchung

Zur quantitativen Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 verwenden wir standardmäßig einen automatisierten ELISA-Test des Herstellers Euroimmun. Das Analyseverfahren erfasst nach Angaben des Herstellers auch neutralisierende Antikörper, allerdings nicht ausschließlich. Es kann jedoch mit diesem Test nicht die biologische Wirkung der Antikörper zur Virusneutralisation überprüft werden.

Eine genauere Analyse auf das Vorhandensein neutralisierender Antikörper und deren Funktionalität ist mittels Neutralisationstest der Firma Euroimmun möglich. Dabei handelt es sich um einen Surrogat-Neutralisationstest gegen SARS-CoV-2, der sehr gut mit dem Referenztest des Virusneutralisationstests korreliert.

Nachweis: Ig-Gesamt Spike-Protein
Methode: ECLiA
Ergebnisdarstellung: Quantitativ* in BAU/mL Referenzintervall: < 0,8 BAU/mL (negativ)
Bewertung: <0,8 BAU/mL (negativ, nicht- reaktiv) | ≥0,8 -15 BAU/mL (grenzwertig) | >15 BAU/mL (reaktiv, positiv)

Nachweis: IgG Spike-Protein Methode: ELISA
Ergebnisdarstellung: Quantitativ* in BAU/mL
Referenzintervall: < 25,6 BAU/mL (negativ)
Bewertung: <25,6 BAU/mL (negativ, nicht- reaktiv) | ≥ 25.6 bis < 35,2 BAU/mL (grenzwertig) | ≥ 35,2 BAU/mL (positiv, reaktiv)

NEGATIV (nicht-reaktiv):

Sofern ein negatives Ergebnis vorliegt, wurden keine Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen. Entweder lag niemals ein Erregerkontakt mit SARS-CoV-2 vor oder der Erregerkontakt (Infektion) bzw. Impfung ist schon zu lange zurück liegend und die Immunantwort daher wieder negativ. Es ist daher davon auszugehen, dass keine Schutzwirkung vorliegt. In seltenen Fällen gibt es so genannte Non-Responder, Personen, bei denen keine oder eine nur sehr geringe Antikörperantwort ausgelöst wird. Ursachen einer solchen „Non-Response“ können beispielsweise eine medikamentöse Immunsuppression (z.B. Chemotherapie, Organtransplantation) bzw. Immunschwäche sein, kann aber auch angeborene Ursachen haben. Sollte der Verdacht vorliegen, empfiehlt sich ein T-Zell-Test.

Dabei wird die zelluläre Antwort überprüft, die ebenso wesentlich ist, wie die humorale Antwort (Antikörperbildung) und daher weitere wichtige Hinweise zur Klärung der Immunantwort gibt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Team.

GRENZWERTIG:

Sofern ein grenzwertiges Ergebnis vorliegt, wurden sehr geringe Antikörpermengen gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen. Die vorliegende Antikörperantwort ist jedoch derart gering, das von keiner nennenswerten Schutzwirkung auszugehen ist. In seltenen Fällen gibt es so genannte Non-Responder, Personen, bei denen keine oder eine nur sehr geringe Antikörperantwort ausgelöst wird. Ursachen einer solchen „Non-Response“ können beispielsweise eine medikamentöse Immunsuppression (z.B. Chemotherapie, Organtransplantation) bzw. Immunschwäche sein, kann aber auch angeborene Ursachen haben. Sollte der Verdacht vorliegen, empfiehlt sich ein T-Zell-Test. Dabei wird die zelluläre Antwort überprüft, die ebenso wesentlich ist, wie die humorale Antwort (Antikörperbildung) und daher weitere wichtige Hinweise zur Klärung der Immunantwort gibt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Team.

POSITIV (reaktiv):

Sofern ein positives bzw. reaktives Ergebnis vorliegt, wurden Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen. Aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen wird versucht herauszufinden, wie sich die Schutzwirkung aufgrund einer durchgemachten Infektion bzw. eines abgeschlossenen Impfzyklus gegen Infektion bzw. Neuinfektion mittels SARS-CoV-2 verhält. Eine beachtliche Studie von Dimeglio et al. (2021) kommt zu folgenden Erkenntnissen zur Beurteilung der Antikörpertiter in Bezug auf die Einschätzung einer Schutzwirkung. Dabei betrug die Schutzwirkung bei Antikörpertitern zwischen 13 und 141 BAU/mL nur 12%, bei Antikörpertitern zwischen 141 und 1700 BAU/mL immerhin 89,3% und einen Vollschutz (100%) bei Antikörpertitern >1700 BAU/mL. Allerdings muss man einschränkend feststellen, dass sich diese Ergebnisse auf die Wildtypvirusinfektion und Infektionen mittels bis Mai 2021 zirkulierender Virusvarianten beschränken. Zur aktuellen Virusvariante Omikron gibt es bisher noch keine neuen validen Erkenntnisse bezüglich der Schutzwirkung und der Antikörperhöhe.

Trotz Vorliegen eines positiven Test auf Antikörper sind weiterhin Vorsichtsmaßnahmen geboten, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu minimieren. Bei entsprechender klin. Symptomatik oder sonstigem Verdacht auf eine aktive Infektion empfiehlt sich zur Abklärung der Infektiosität die Durchführung eines SARS-CoV-2 RT PCR Tests.

Nachweis: Nucleocapsid Protein
Methode: ELISA
Ergebnisdarstellung: Semiquantitativ* in Ratio Bewertung: <0,8 (negativ, nicht- reaktiv) | ≥ 0,8 bis < 1,1 (grenzwertig) | ≥ 1,1 (positiv, reaktiv)

Für eine sichere Aussage, ob ausreichend schützende neutralisierende Antikörper gegen SARS- CoV-2 (z.B. nach einer Impfung oder COVID-Erkrankung) vorliegen, kann der so genannte Neutralisationstest Erkenntnisse liefern, da durch diesen Test ausschließlich diese neutralisierenden Antikörper erfasst werden. Der Neutralisationstest gibt also Aufschluss über die tatsächliche Neutralisationskapazität, d.h. es wird festgestellt, ob tatsächlich eine biologische Neutralisation durch die vorliegenden Antikörper erfolgen kann. Darüber hinaus erfasst der Neutralisationstest auch die Wirkung gegenüber den wichtigsten Virusmutanten im Spike-Protein. Mittels SARS-CoV-2-NeutraLISA kann die inhibitorische Wirkung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Es wird die Interaktion der biochemisch gebildeten Rezeptorbindungsdomäne und dem Angiotensin-konvertierendes Enzym 2 (ACE2) detektiert.

Nachweis: Neutralisierende Antikörper
Methode: ELISA
Ergebnisdarstellung: Qualitativ (negativ, grenzwertig, positiv) Referenzintervall: <20% (negativ) Bewertung: %IH < 20 (negativ) | %IH ≥ 20 bis < 35 (grenzwertig) | %IH ≥ 35 (positiv)

Beurteilung der Ergebnisse des qualitativen Neutralisationstests (NAb) 

NEGATIV

Sofern ein negatives Ergebnis (<20% IH) vorliegt, wurden keine neutralisierende Antikörper (NAb) gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen. Entweder lag niemals ein Erregerkontakt mit SARS-CoV-2 vor oder der Erregerkontakt (Infektion) bzw. Impfung ist schon zu lange zurück liegend und die Immunantwort daher wieder negativ. Es ist daher davon auszugehen, dass keine Schutzwirkung vorliegt.

GRENZWERTIG

Sofern ein grenzwertiges Ergebnis (20 bis 35% IH) vorliegt, wurden sehr geringe Antikörpermengen von neutralisierenden Antikörpern (NAb) gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen. Die vorliegende Antikörperantwort ist jedoch derart gering, das von keiner nennenswerten Schutzwirkung auszugehen ist.

POSITIV (reaktiv)

Sofern ein positives Ergebnis (> 35% IH) vorliegt, wurden neutralisierende Antikörper (NAb) gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen.

Trotz Vorliegen eines positiven Antikörpertests sind weiterhin Vorsichtsmaßnahmen geboten, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu minimieren. Bei entsprechender klinischer Symptomatik oder sonstigem Verdacht auf eine aktive Infektion empfiehlt sich zur Abklärung der Infektiosität die Durchführung eines SARS-CoV-2 RT PCR Tests.

Nachweis: Interferon Gamma Konzentration Methode: IGRA
Ergebnisdarstellung: Quantitativ in mIE/ml
Referenzintervall: <100 mIE/ml (negativ, nicht reaktiv)) | ≥ 100 bis < 200 (grenzwertig) | ≥ 200 (positiv, reaktiv)

Für die Trockenblutanalyse (Dried Blood Spots, DBS) wird Kapillarblut aus der Fingerbeere entnommen und auf eine Blutabnahmekarte aufgetragen. Dieses Verfahren zeichnet sich durch das geringe Probenvolumen aus. Das Probenmaterial kann für den quantitativen Anti- SARS-CoV QuantiVac ELISA (IgG) verwendet werden. Dieses Analyseverfahren ist mit der venösen Blutabnahme vergleichbar und besonders geeignet, wenn die venöse Blutentnahme nicht gewünscht wird.

Terminbuchung