Corona-Richtlinien an der FH Kärnten
Liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,
Zur aktuellen Situation der Covid-Regelungen haben wir im Krisenteam folgende Vorgangsweise beschlossen:
Der Zutritt zu unseren Campussen ist uneingeschränkt (zB ohne Maske, ohne 3G-Regel) möglich.
Regelung bei positiver Covid-Testung:
Ein Betreten der Campusse ist nicht möglich, wenn Sie Covid-positiv getestet wurden (die von der Bundesregierung eingeführte Verkehrsbeschränkung kommt an der FH Kärnten nicht zu Anwendung)
- Als bestätigte Infektion gilt an der FH Kärnten ausschließlich ein durchgeführter PCR-Test (Antigentests nicht zulässig).
- Die Covid-Infektion ist nach wie vor meldepflichtig.
- Bitte kontaktieren Sie im Falle einer positiven Testung Ihre/n Studiengangsleiter*in bzw. die/den Lehrveranstaltungsleiter*in.
- Das Teilnehmen an einer eventuell möglichen hybriden Lehre ist bei einem asymptomatischen Krankheitsverlauf möglich, die jeweilige Lehrveranstaltung findet jedoch immer in der geplanten Vorlesungsform statt.
- Das Freitesten nach einer Covid-Infektion ist frühestens nach fünf Tagen mittels Antigentest zulässig.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die gängigen Hygieneregeln – regelmäßiges Lüften, Händewaschen etc.
Mit freundlichen Grüßen
das Krisenmanagement-Team der FH Kärnten