Hochschulleitung

Rektor

FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel
Rektor
T: +43 (0)5 90500-1200
F: +43 (0)5 90500-1210
E: d.brodel(at)fh-kaernten.at
 
Europastraße 4  
9524 Villach

Karin Hochegger
Assistenz Rektorat
T: +43 (0)5 90500-1202
F: +43 (0)5 90500-1210 
E: k.hochegger(at)fh-kaernten.at 
 
Europastraße 4  
9524 Villach 

Aufgaben des Rektors

Der Rektor ist Leiter des Fachhochschulkollegiums. Die Aufgaben des Kollegiums sind:

  • Wahl des Rektors und seiner Stellvertreterin auf Grund eines Dreiervorschlags des Erhalters
  • Antrag an den Erhalter auf Abberufung des Rektors oder dessen StellvertreterIn bzw. Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass der Rektor (StellvertreterIn) seine Amtspflicht gröblich verletzt oder vernachlässigt hat oder dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichen zu erfüllen
  • Antragstellung auf Änderung betreffend anerkannte Studiengänge an den Fachhochschulrat nach Anhörung des Erhalters
  • Antragstellung auf Einrichtung und Auflassung von  Studiengänge an den  Erhalter
  • Vorschläge für die Einstellung von Lehrpersonal an den Erhalter
  • Inhaltliche Koordination der Lehrveranstaltungen und Prüfungen
  • Evaluierung der Lehr - und Prüfungstätigkeit sowie des Studienplanes und der Prüfungsordnung
  • Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie die Nostrifizierung ausländischer Grade.

Dem Rektor als Leiter des Fachhochschulkollegiums obliegt:

  • die Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von Prüfern, Festsetzung von Prüfungsterminen
  • die Anrechnung und Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall
  • die Aberkennung von Prüfungen
  • die Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehrkörpers zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebs nach Maßgabe der Studienpläne erforderlich ist
  • die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Fachhochschulkollegiums
  • die Vertretung des Fachhochschulkollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Fachhochschulkollegiums.