Aufnahmegesprächstermine
Die Aufnahmegespräche für das Studienjahr 2011/2012 finden für die Bachelorstudiengänge im Gebäude der FH Kärnten in Spittal/Drau zu folgenden Terminen statt:
Freitag, 28. Jänner 2011
Freitag, 25. Februar 2011
Freitag, 25. März 2011
Freitag, 08. April 2011
Freitag, 29. April 2011
Freitag, 27. Mai 2011
Freitag, 17. Juni 2011
Freitag, 29. Juli 2011
Freitag, 26. August 2011
Zugangsvoraussetzung
StudienbewerberInnen haben vor Studienbeginn zumindest eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Allgemeine Hochschulreife
Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschulstudiengang ist die allgemeine Hochschulreife :
- durch ein österreichisches oder gleichwertiges (aufgrund einer internationalen Vereinbarung oder Nostrifizierung) ausländisches Reifezeugnis
- oder durch ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Hochschulreife
- oder durch das Berufsreifezeugnis
oder
2. Facheinschlägige berufliche Qualifikation
Als facheinschlägige berufliche Qualifikationen gilt eine facheinschlägige Berufsbildung. Die facheinschlägige Berufsbildung wird erreicht durch facheinschlägige schulische Bildungswege oder eine facheinschlägige Lehre.
Als facheinschlägige berufliche Bildungswege werden anerkannt:
- Fachschule für Bautechnik
- Fachschule für Zimmerer
- Fachschule für Maurer
- Bauhandwerkschule für Maurer
- Bauhandwerkschule für Zimmerer
oder ein Lehrabschluss in einem der folgend genannten Berufe:
- Maurer
- Zimmerer
- Bautechnischer Zeichner
- Schalungsbauer
Studienplatzbewerber mit einer einschlägigen beruflichen Qualifikation aber ohne Reifeprüfung sind verpflichtet, zum Aufnahmeverfahren Nachweise über die Zusatzqualifikationen ("Studienberechtigungsprüfung" oder "Studieren ohne Matura - Zusatzprüfungen der FH Kärnten") laut Studienberechtigungsgesetz (StudBerG) zu erbringen.
3. Studienberechtigungsprüfung
Eine Studienberechtigungsprüfung ist für Personen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, jedoch ohne Reifeprüfung vorgeschrieben (s. o.). Das Niveau dieser Prüfungen orientiert sich an den Studienberechtigungsprüfungen lt. StudBerG und wird mit Deutsch, Mathematik III, Englisch- Lebende Fremdsprache I und Physik I festgesetzt. Bei Studienberechtigungsprüfungen, denen der Nachweis der geforderten Fremdsprache bzw. des Faches Deutsch überhaupt oder im verlangtem Niveau mangelt, sind die geforderten Sprachkenntnisse spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns nachzuweisen. Die Zusatzprüfungen werden von allen BewerberInnen mit facheinschlägiger beruflicher Qualifikation in gleicher Weise verlangt. Als lebende Fremdsprache wird Englisch vorausgesetzt.
Die Universität Klagenfurt beispielsweise bietet Lehrveranstaltungen im Rahmen des "Universitätslehrganges zur Studienberechtigungsprüfung" an. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung beim Technikum Kärnten mit Aviso an die Universität und eine Zulassung zu Studienberechtigungslehrgängen.
Kontaktadresse zur Studienberechtigungsprüfung:
Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65, A-9020 Klagenfurt
Institut für Geschichte, Prof. Eduard Polte, Zi. i-119, Tel: (0463) 2700-402
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist erforderlich.


